Kostenerstattung

Allgemeine Informationen
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie verfüge ich über die „Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation, beschränkt auf dem Gebiet der heilkundlichen Psychotherapie“. Die Behandlungskosten, die Ihnen durch Heilpraktiker für Psychotherapie entstehen, werden daher in der Regel nicht von Krankenkassen übernommen.

Eine direkte Abrechnung zwischen Heilpraktiker und Krankenkasse ist in keinem Fall möglich, die Kostenbelege müssen von Ihnen vorab privat bezahlt und im Anschluss, sollte eine Genehmigung der Kostenübernahme vorliegen, bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden.

Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen
In Ausnahmefällen gibt es jedoch die Möglichkeit, bei der gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen.

Hierzu muss nachgewiesen werden, dass

  • in den nächsten Monaten kein Therapieplatz bei einem kassenärztlich  zugelassenem Therapeuten in Ihrer Nähe verfügbar sein wird.
  • Sie mindestens fünf kassenzugelassene Therapeuten kontaktiert haben und Ihnen  kein Therapieplatz in Aussicht gestellt werden kann.


Deshalb sollten Sie Ihrem Antrag auf Kostenerstattung einen Nachweis beifügen, der Ihre Anfragen und Wartezeiten bzw. Ablehnungen bei den verschiedenen zugelassenen Therapeuten dokumentiert, z. B. ein Telefonprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Ergebnis der jeweiligen Anfrage.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind laut Sicherstellungsauftrag verpflichtet, einem Patienten in einem zumutbaren Zeitrahmen eine Behandlung zu ermöglichen, daher kann dies im Einzelfall dazu führen, dass die Kasse sich bereit erklärt, die Behandlungskosten eines Heilpraktikers für Psychotherapie zu übernehmen.

Erstattung durch private Krankenkassen
Private Krankenkassen übernehmen u. U. die psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie. Dies hängt von dem von Ihnen ausgewählten Tarif ab. Nähere Informationen finden Sie in ihren Unterlagen oder können bei Ihrer Krankenkasse erfragt werden.

Erstattung durch die Steuererklärung
Es besteht die Möglichkeit Heilpraktikerkosten im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Informieren Sie sich bitte diesbezüglich vorab bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.